Betriebliche Kanzleirisiken
für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte
„Bei den gesetzlichen Änderungen jedes Jahr kann ich nur hoffen, dass meine Vermögenschadenhaftpflicht auch alles abdeckt.“
Die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (VHV) ist eine Pflichtversicherung für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte. Jeder muss sie haben. Umso wichtiger ist es, dass Ihr aktueller Tarif auch zu den veränderten gesetzlichen Haftungsanforderungen und Ihrer geschäftlichen Tätigkeit passt.
Eine besondere Berufsgruppe
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte sind eine Berufsgruppe, die wegen ihrer großen Bedeutung für das Funktionieren unserer Volkswirtschaft besonders im Fokus des Gesetzgebers steht. Ebenso ist die VHV ist eine Versicherung mit ganz besonderen Eigenschaften. Damit die Haftung, die der Gesetzgeber dem Berufsstand auferlegt, und die Deckung durch die Versicherung immer zueinander passen, ist die Betreuung durch einen Spezialisten unumgänglich. Als Mitglied des Beratungszentrums für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte der MLP biete ich umfangreiche und vielschichtige Expertise zu allen kanzleirelevanten Versicherungen.
Regelmäßige Gesetzesänderungen
Durch laufende Gesetzesänderungen verändern sich die Haftungsanforderungen für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte kontinuierlich – jüngere Beispiele sind SanInsFOG, StaRUG, FISG, BRAO-Reform, GWG … Ebenso verschieben Gerichtsurteile die Haftungsfragen – meist zum Nachteil der Vertrauensberufe. Wenn der Versicherungsschutz nicht aktiv angepasst wird, können durch diese Änderungen Deckungslücken entstehen, die Sie erst bemerken, wenn es zu spät ist.
Spätschadenproblematik
Der Haftungsfall für einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt tritt oft erst Jahre nach dem tatsächlichen Verstoß zutage, z.B. im Rahmen einer steuerlichen Betriebsprüfung beim Mandanten. Auch wenn Sie gerade Ihren Versicherungstarif aktualisiert haben (weil z.B. nach drei Jahren Laufzeit der Vertrag wieder verlängert wurde), gilt für die Schadensbehebung jener Tarif, der zum Zeitpunkt des Verstoßes gültig war. Aus diesem Grund sind eine engmaschige Betreuung der Kanzlei-Absicherung und die regelmäßige Aktualisierung des Regelwerkes so wichtig.
Vorsicht bei Wechsel der Versicherungsgesellschaft
Bei den meisten Versicherungen lohnt es sich, regelmäßig den Tarif und die Prämie zu prüfen und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln. Bei der VHV-Betreuung geht es meist um die Optimierung des bestehenden Tarifs – nicht den Wechsel der Gesellschaft. Denn der Wechsel der Versicherungsgesellschaft kann mit deutlichen Nachteilen verbunden sein. Warum ist das so? Für die Regulierung eines Schadens ist immer jene Gesellschaft zuständig, die zum Zeitpunkt des Verstoßes den Versicherungsschutz gestellt hat. Das kann dazu führen, dass Sie im Schadensfall mit einer Gesellschaft zu tun haben, die Sie schon vor Jahren verlassen haben. Natürlich wird diese Gesellschaft den Verpflichtungen aus dem damaligen Vertrag gewissenhaft nachkommen. Aber die Bereitschaft zu Kulanzleistungen dürfte überschaubar sein, wenn kein aktuelles Vertragsverhältnis mehr besteht.
Deswegen muss genauestens geprüft werden, ob ein Wechsel der Versicherungsgesellschaft für Sie mehr Vorteile (günstigere Prämie, besseres Regelwerk) als Nachteile (gesunkene Kulanzneigung) bringt.
Weitere betriebliche Kanzleirisiken
Neben dem Vermögensschaden stehen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte auch noch anderen Risiken gegenüber: Vorwurf der Beihilfe zu Subventionsbetrug, Steuerverkürzung, Insolvenzverschleppung, Geldwäsche. Eine gute Verteidigung kostet Zeit, Nerven und Geld. Ein spezialisierter Versicherer kann hier unterstützen.
Ein wachsendes Risiko stellen Cyber-Angriffe auf Kanzleien da. Bei einem solchen Angriff ist es wichtig, die Meldepflichten einzuhalten, schnell wieder arbeitsfähig zu werden und die Schadenskosten aufzufangen. Ein guter Versicherungspartner unterstützt Sie nicht nur mit Geld sondern auch mit Expertise beim Krisenmanagement, Hand in Hand mit Ihrem IT-Dienstleister.
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